Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Erlasses von Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung für halböffentliche Bereiche sowie für den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich eines Ladengeschäfts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beruf; Einzelfallanordnung; Gefahr; Gefährlichkeit; Geschäftslokal; halböffentlicher Bereich; Haltungsbeschränkung; Haltungsverbot; Hund; Hundehalter; Hundehaltung; Kunde; Laden; Ladenlokal; leichte Verletzung; Publikum; Publikumsverkehr; Tier; Tiergefahr; Untersagung; ...
- rechtsportal.de
LStVG Art. 18 Abs. 2
Zulässigkeit eines Erlasses von Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung für halböffentliche Bereiche sowie für den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich eines Ladengeschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 711
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755
Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Ungeachtet der Begründung im streitgegenständlichen Bescheid unterliegt die von der Beklagten getroffene Einschätzung hinsichtlich der Gefahrenprognose nicht nur in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 - juris Rn. 22), sondern es ist im gerichtlichen Verfahren auch von Amts wegen zu prüfen, ob vom betreffenden Hund eine konkrete Gefahr i.S. von Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ausgeht.Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. März 2005 (24 BV 04.2755 - juris Rn. 34) ausgeführt, dass im Hinblick auf den Schutzzweck der Ermächtigungsgrundlage, nämlich dem Schutz der Allgemeinheit vor Hunden, auch von dem Hund hervorgerufene, nicht "hundegerechte" Reaktionen dem Hund und seinem Halter zuzurechnen sind.
- VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nachdem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit dem Vorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Vorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Hinzu kommt, dass das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt wird, sondern dass die Freiheit der Berufsausübung beschränkt werden kann, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfG, U.v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - juris Rn. 74).
- BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Für Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG gilt das Zitiergebot nämlich ohnehin nicht (vgl. BVerfG, B.v. 4.5.1983 - 1 BvL 46/80 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645
Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass unerfahrene und ängstliche Personen, insbesondere Kinder, allein durch das Heranrennen von Hunden in Angstzustände versetzt werden, was für sich bereits als eine Beeinträchtigung der Gesundheit anzusehen ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2004 -24 B 03.645 - juris Rn. 26). - BVerfG, 10.02.2001 - 2 BvR 1384/99
Abweisung einer Asylklage unter Berücksichtigung einer mutmaßlichen Straftat …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Der Verwaltungsgerichtshof ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vor der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfG, B.v. 10.2.2001 - 2 BvR 1384/99 -juris Rn. 7). - BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 7. Dezember 2010 (vgl. BayVGH, B. v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris), oder ob es sich bei den betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnungen um Dauerverwaltungsakte handelt, für deren gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (…offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6;… für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 -5 A 1890/03 - juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt. - VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 B 12.2084
Anordnungen zur Hundehaltung; Anhörung; Begründung; konkrete Gefahr durch freies …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH v. 12.5.2014 - 10 B 12.2084 - juris Rn. 35 m.w.N.) darf eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nur erlassen werden, wenn im jeweils gesondert zu betrachtenden Einzelfall eine konkrete Gefahr für die in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG genannten Schutzgüter vorliegt. - VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673
Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nämlich in Fällen, in denen es bereits zu (Beiß-)Vorfällen mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen gekommen ist, Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 25.8.2014 -10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8). - BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Wiedereinsetzungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, U.v. 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 13.01.2012 - 10 CS 11.2379
Art. 18 Abs. 2 LStVG:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 5 A 1890/03
Anordnung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht bei bissigen Hunden; Feststellung …
- VGH Bayern, 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967
- VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der …
- VGH Bayern, 02.07.2020 - 10 ZB 20.821
Identitätsfeststellung an Kontrollstellen
Für Eingriffe, die am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG gemessen werden, beansprucht das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG keine Geltung, da Art. 2 Abs. 1 GG keine Gesetzesvorbehalte i.S.d. Art. 19 Abs. Abs. 1 Satz 2 GG enthält (…HessVGH, U.v. 25.7.2018 - 6 A 673/15 - juris Rn. 37 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 25). - VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird …
Denn - wie der Antragsgegner in seiner Stellungnahme vom 3. April 2020 zutreffend ausgeführt hat (S. 7 und 8) - kommt der Gesetzgeber mit der Regelung des § 28 Abs. 1 IfSG dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG angelegten Ausgestaltungs- und Regelungsauftrag nach (vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 10 BV 13.1151 -, juris Rdnr. 25;… Scholz in Maunz/Düring, a.a.O. Art. 12 Rn. 205).
- VG Würzburg, 19.01.2021 - W 1 K 20.1003
Abberufung aus dem Ehrenamt des Kreisbrandmeisters
Der Abberufungsbescheid stellt dabei einen Verwaltungsakt dar (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 -, Rn. 22, juris).Eine solche Nachholung ist hier bereits dadurch erfolgt, dass der Kläger in der Klagebegründung zur Streitsache ausführlich Stellung genommen hat und der Beklagte seine Entscheidung aber gleichwohl aufrechterhalten hat (BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 -, Rn. 22, juris).
- VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554
Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall
Bei Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen ist nach ständiger Rechtsprechung ein sicherheitsrechtliches Einschreiten nicht nur regelmäßig zulässig, sondern sogar geboten (…vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19; U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46;… B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8;… Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 1.5.2018, Art. 18, Rn. 61). - VG München, 24.01.2019 - M 22 K 18.3816
Anordnungen zur Hundehaltung - Leinen- und Maulkorbzwang
Zwar können auf Grundlage des Art. 18 Abs. 2 LStVG auch Anordnungen erlassen werden, die Privatgrundstücke betreffen, der Anwendungsbereich der Vorschrift ist mithin nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 27 ff.), jedoch geht eine derart weite Regelung vorliegend über das für die Gefahrenabwehr erforderliche Maß hinaus. - VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460
Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls
Ein sicherheitsrechtliches Einschreiten zur Abwehr der bereits realisierten Gefahr ist nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht nur zulässig, sondern sogar geboten (…vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19; U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46;… B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8;… Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 1.5.2018, Art. 18, Rn. 61). - VG München, 26.07.2022 - M 2 K 19.5365
Kosten des Zustandsstörers nach Feuerwehreinsatz (Ölaustritt und …
a) Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage besteht, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter führt (vgl. nunmehr auch die Normierung in Art. 11 Abs. 1 Satz 2 PAG; s.a. BVerfGE 115, 320 [364] - Rasterfahndung II; BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 35). - VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060
Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung
Ist es - wovon vorliegend auszugehen ist - bereits zu einem Beißvorfall oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, so ist ein sicherheitsrechtliches Einschreiten zur Abwehr der bereits realisierten Gefahr nach ständiger Rechtsprechung Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig nicht nur zulässig, sondern sogar geboten (vgl. etwa BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46;… B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837, Rn. 19;… Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18, Rn. 61).