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   VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151   

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VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 (https://dejure.org/2014,52156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 (https://dejure.org/2014,52156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2014 - 10 BV 13.1151 (https://dejure.org/2014,52156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Erlasses von Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung für halböffentliche Bereiche sowie für den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich eines Ladengeschäfts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beruf; Einzelfallanordnung; Gefahr; Gefährlichkeit; Geschäftslokal; halböffentlicher Bereich; Haltungsbeschränkung; Haltungsverbot; Hund; Hundehalter; Hundehaltung; Kunde; Laden; Ladenlokal; leichte Verletzung; Publikum; Publikumsverkehr; Tier; Tiergefahr; Untersagung; ...

  • rechtsportal.de

    LStVG Art. 18 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Erlasses von Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung für halböffentliche Bereiche sowie für den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich eines Ladengeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 711
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755

    Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Ungeachtet der Begründung im streitgegenständlichen Bescheid unterliegt die von der Beklagten getroffene Einschätzung hinsichtlich der Gefahrenprognose nicht nur in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 - juris Rn. 22), sondern es ist im gerichtlichen Verfahren auch von Amts wegen zu prüfen, ob vom betreffenden Hund eine konkrete Gefahr i.S. von Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ausgeht.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. März 2005 (24 BV 04.2755 - juris Rn. 34) ausgeführt, dass im Hinblick auf den Schutzzweck der Ermächtigungsgrundlage, nämlich dem Schutz der Allgemeinheit vor Hunden, auch von dem Hund hervorgerufene, nicht "hundegerechte" Reaktionen dem Hund und seinem Halter zuzurechnen sind.

  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791

    Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nachdem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit dem Vorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Vorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Hinzu kommt, dass das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt wird, sondern dass die Freiheit der Berufsausübung beschränkt werden kann, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfG, U.v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - juris Rn. 74).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Für Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG gilt das Zitiergebot nämlich ohnehin nicht (vgl. BVerfG, B.v. 4.5.1983 - 1 BvL 46/80 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645

    Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass unerfahrene und ängstliche Personen, insbesondere Kinder, allein durch das Heranrennen von Hunden in Angstzustände versetzt werden, was für sich bereits als eine Beeinträchtigung der Gesundheit anzusehen ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2004 -24 B 03.645 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 10.02.2001 - 2 BvR 1384/99

    Abweisung einer Asylklage unter Berücksichtigung einer mutmaßlichen Straftat

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Der Verwaltungsgerichtshof ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vor der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfG, B.v. 10.2.2001 - 2 BvR 1384/99 -juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 7. Dezember 2010 (vgl. BayVGH, B. v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris), oder ob es sich bei den betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnungen um Dauerverwaltungsakte handelt, für deren gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 -5 A 1890/03 - juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 B 12.2084

    Anordnungen zur Hundehaltung; Anhörung; Begründung; konkrete Gefahr durch freies

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH v. 12.5.2014 - 10 B 12.2084 - juris Rn. 35 m.w.N.) darf eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nur erlassen werden, wenn im jeweils gesondert zu betrachtenden Einzelfall eine konkrete Gefahr für die in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG genannten Schutzgüter vorliegt.
  • VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nämlich in Fällen, in denen es bereits zu (Beiß-)Vorfällen mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen gekommen ist, Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 25.8.2014 -10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Wiedereinsetzungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, U.v. 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.01.2012 - 10 CS 11.2379

    Art. 18 Abs. 2 LStVG:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 5 A 1890/03

    Anordnung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht bei bissigen Hunden; Feststellung

  • VGH Bayern, 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967
  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der

    Denn der Gesetzgeber kommt mit der Regelung des § 28 Abs. 1 IfSG dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG angelegten Ausgestaltungs- und Regelungsauftrag nach (vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 10 BV 13.1151 -, juris Rdnr. 25; Scholz in Maunz/Düring, a.a.O. Art. 12 Rn. 205).
  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 10 ZB 20.821

    Identitätsfeststellung an Kontrollstellen

    Für Eingriffe, die am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG gemessen werden, beansprucht das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG keine Geltung, da Art. 2 Abs. 1 GG keine Gesetzesvorbehalte i.S.d. Art. 19 Abs. Abs. 1 Satz 2 GG enthält (HessVGH, U.v. 25.7.2018 - 6 A 673/15 - juris Rn. 37 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20

    Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird

    Denn - wie der Antragsgegner in seiner Stellungnahme vom 3. April 2020 zutreffend ausgeführt hat (S. 7 und 8) - kommt der Gesetzgeber mit der Regelung des § 28 Abs. 1 IfSG dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG angelegten Ausgestaltungs- und Regelungsauftrag nach (vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 10 BV 13.1151 -, juris Rdnr. 25; Scholz in Maunz/Düring, a.a.O. Art. 12 Rn. 205).
  • VG Würzburg, 19.01.2021 - W 1 K 20.1003

    Abberufung aus dem Ehrenamt des Kreisbrandmeisters

    Der Abberufungsbescheid stellt dabei einen Verwaltungsakt dar (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 -, Rn. 22, juris).

    Eine solche Nachholung ist hier bereits dadurch erfolgt, dass der Kläger in der Klagebegründung zur Streitsache ausführlich Stellung genommen hat und der Beklagte seine Entscheidung aber gleichwohl aufrechterhalten hat (BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 -, Rn. 22, juris).

  • VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554

    Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall

    Bei Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen ist nach ständiger Rechtsprechung ein sicherheitsrechtliches Einschreiten nicht nur regelmäßig zulässig, sondern sogar geboten (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19; U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46; B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8; Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 1.5.2018, Art. 18, Rn. 61).
  • VG München, 24.01.2019 - M 22 K 18.3816

    Anordnungen zur Hundehaltung - Leinen- und Maulkorbzwang

    Zwar können auf Grundlage des Art. 18 Abs. 2 LStVG auch Anordnungen erlassen werden, die Privatgrundstücke betreffen, der Anwendungsbereich der Vorschrift ist mithin nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 27 ff.), jedoch geht eine derart weite Regelung vorliegend über das für die Gefahrenabwehr erforderliche Maß hinaus.
  • VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460

    Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls

    Ein sicherheitsrechtliches Einschreiten zur Abwehr der bereits realisierten Gefahr ist nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht nur zulässig, sondern sogar geboten (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19; U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46; B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8; Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 1.5.2018, Art. 18, Rn. 61).
  • VG München, 26.07.2022 - M 2 K 19.5365

    Kosten des Zustandsstörers nach Feuerwehreinsatz (Ölaustritt und

    a) Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage besteht, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter führt (vgl. nunmehr auch die Normierung in Art. 11 Abs. 1 Satz 2 PAG; s.a. BVerfGE 115, 320 [364] - Rasterfahndung II; BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 35).
  • VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung

    Ist es - wovon vorliegend auszugehen ist - bereits zu einem Beißvorfall oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, so ist ein sicherheitsrechtliches Einschreiten zur Abwehr der bereits realisierten Gefahr nach ständiger Rechtsprechung Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig nicht nur zulässig, sondern sogar geboten (vgl. etwa BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46; B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837, Rn. 19; Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18, Rn. 61).
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